Antrag Ausstellung Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz
D13000068• Version 2.2•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Der Antrag einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden, dies trifft zum Beispiel für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu.
Handlungsgrundlage
- § 7 (4) S. 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); § 32 (1), (2) S. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)
Formularangaben
Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Bezeichnung korrigiert