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Antrag Ausstellung Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz

D13000068 Version 2.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Der Antrag einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden, dies trifft zum Beispiel für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu.

Handlungsgrundlage


  • § 7 (4) S. 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); § 32 (1), (2) S. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Bezeichnung korrigiert