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Antrag Ausstellung Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz

S13000149 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Der Antrag einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden, dies trifft zum Beispiel für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu.

Handlungsgrundlage


  • § 7 (4) S. 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); § 32 (1), (2) S. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Freigabe durch FIM-Landesredaktion M-V erteilt