Antrag Ausstellung Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz
S13000150• Version 2.0•
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Inhalt
Definition
Der Antrag einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden, dies trifft zum Beispiel für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu. Sie wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage von Bauzeichnungen und Grundrissen ausgestellt, die die Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten nachweisen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch und die rechtliche Trennung der Wohneinheiten.
Handlungsgrundlage
- § 7 (4) S. 1 Nr. 2, § 32 (1), (2) S. 2 Nr. 2 WEG; AVA
Formularangaben
Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Methodische Freigabe