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Antrag Bescheinigung Tauglichkeit und Benutzbarkeit Abgasanlagen oder Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen

S13000138 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Der Bauherr muss sich die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen oder der Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen vor der Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigen lassen. Dazu muss ein Antrag auf Bescheinigung beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gestellt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen erhält der Bauherr die Bescheinigung.

Handlungsgrundlage


  • § 82 (2) LBauO M-V; § 16 SchfHwG; §§ 3-4 RÜGVO M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlagen oder der Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Methodische Freigabe