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Antrag auf Bescheinigung der Tauglichkeit und Benutzbarkeit Abgasanlagen oder Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen

D13000103 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Der Bauherr muss sich die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen oder der Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen vor der Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigen lassen. Dazu muss ein Antrag auf Bescheinigung beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gestellt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen erhält der Bauherr die Bescheinigung.

Handlungsgrundlage


  • § 82 Abs. 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V); § 16 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG); §§ 3-4 Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung (RÜGVO M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlagen oder der Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


methodische Freigabe