Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Ergotherapeut (OZG)
S05000743• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99018037001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut Erteilung"
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Tätigkeit als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeutin oder als Ergotherapeut arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden