Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Ergotherapeut
D05000603• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeutin oder als Ergotherapeut arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018037001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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