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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Ergotherapeut

D05000603 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeutin oder als Ergotherapeut arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Absatz 1 Ergotherapeutengesetz (ErgThG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Ergotherapeut*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018037001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden