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Sachverständige im Bereich des Bodenschutzgesetzes - Anerkennung (OZG)

S05000726 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 99050025016000 Sachverständige im Bereich des Bodenschutzgesetzes - Anerkennung

Handlungsgrundlage


  • § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sachverständige im Bereich des Bodenschutzgesetzes - Anerkennung

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden