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Sachverständige im Bereich des Bodenschutzgesetzes - Anerkennung

D05000588 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 99140004108000 Sachverständige im Bereich des Bodenschutzgesetzes - Anerkennung

Handlungsgrundlage


  • § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sachverständige im Bereich des Bodenschutzgesetzes - Anerkennung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden