OZG Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Neubestellung
S05000574• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Anzeige über Änderung eines Betriebsleiters, Zweigniederlassungsleiters oder eines gesetzlichen Vertreters bei Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme)
Handlungsgrundlage
- § 34c Gewerbeordnung (GewO) ; § 9 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der/Die Gewerbetreibende nach § 34c GewO hat der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anzuzeigen. Dies gilt bei juristischen Personen auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen (z.B. Geschäftsführer*innen, Prokurist*innen).
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden