Antrag auf Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG (OZG-Referenzdatenschema)
S05000538• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG); Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW); §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Das vorliegende OZG-Referenzdatenschema wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung (99089007001000); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Änderung (77000000000689); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Verlängerung (77000000000688); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Antragsrücknahme (77000000000687).
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Fachliche Freigabe vom 07.09.2022