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Antrag auf Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG (OZG-Referenzdatenschema)

D05000445 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Dieser Antrag dient der Beantragung einer Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Es kann eine Ersterteilung, Verlängerung, Änderung sowie eine Antragsrücknahme erfolgen.

Handlungsgrundlage


  • § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG); Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Das vorliegende OZG-Referenzdatenschema wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung (99089007001000); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Änderung (77000000000689); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Verlängerung (77000000000688); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Antragsrücknahme (77000000000687).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden