Antrag auf Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG (OZG-Referenzdatenschema)
D05000445• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Dieser Antrag dient der Beantragung einer Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Es kann eine Ersterteilung, Verlängerung, Änderung sowie eine Antragsrücknahme erfolgen.
Handlungsgrundlage
- § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG); Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Das vorliegende OZG-Referenzdatenschema wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung (99089007001000); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Änderung (77000000000689); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Verlängerung (77000000000688); Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Antragsrücknahme (77000000000687).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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