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Geldwäsche Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

S05000105 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betriebenen Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren. Sie können sich unter den Voraussetzungen, dass in Ihrem Geschäftsbereich 1. bestehende konkrete Risiken klar erkennbar sind und 2. die Risiken verstanden werden, von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Abs. 4 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Geldwäsche Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema zu der Leistung 99089051010002 Geldwäsche Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden