Geldwäsche Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
S05000105• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betriebenen Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren. Sie können sich unter den Voraussetzungen, dass in Ihrem Geschäftsbereich 1. bestehende konkrete Risiken klar erkennbar sind und 2. die Risiken verstanden werden, von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 4 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99089051010002 Geldwäsche Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden