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Anzeige Abmeldung Wohnsitz

D13000065 Version 2.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Die Abmeldung dient dazu, persönliche Daten einer Person im Melderegister zu ändern. Gründe der Abmeldung kann ein Umzug ins Ausland, die Abmeldung des Nebenwohnsitzes oder die Abmeldung des Wohnsitzes auf einen Binnen- oder Seeschiffs sein.

Handlungsgrundlage


  • § 17 (2), 24 (1) Bundesmeldegesetz (BMG); Nr. 17.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Gültig ab

01.11.2015

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige zur Abmeldung des Wohnsitzes

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Name und Bezeichnung geändert