Anzeige zur Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung bei Umzug ins Ausland
D13000065• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Die Abmeldung dient dazu, persönliche Daten einer Person, die ins Ausland zieht, im Melderegister zu ändern.
Handlungsgrundlage
- §§ 17 (2), 24 (1) BMG; Nr. 17.2 BMGVwV; § 1 (2) LMG M-V
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden