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Anzeige zur Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung bei Umzug ins Ausland

D13000065 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Die Abmeldung dient dazu, persönliche Daten einer Person, die ins Ausland zieht, im Melderegister zu ändern.

Handlungsgrundlage


  • §§ 17 (2), 24 (1) BMG; Nr. 17.2 BMGVwV; § 1 (2) LMG M-V

Gültig ab

01.11.2015

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung bei Umzug ins Ausland

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden