Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Psychotherapie Erteilung
D05000654• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie im Beruf der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie im Regelfall die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben, kann Ihnen auf Antrag auch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- § 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018041001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des psychotherapeutischen Berufs Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden