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Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Psychotherapie Erteilung

D05000654 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie im Beruf der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie im Regelfall die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben, kann Ihnen auf Antrag auch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018041001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des psychotherapeutischen Berufs Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden