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Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Psychotherapie Erteilung (OZG)

S05000806 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99018041001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Psychotherapie Erteilung"

Handlungsgrundlage


  • § 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Aktualisierung F05003868 (via Gruppe G05007014)