Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten Handwerk
D05000179• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 Handwerksordnung in Verbindung mit den §§ 36 und 36a Gewerbeordnung
Handlungsgrundlage
- § 91 (1) Nr. 8 Handwerksordnung (HwO);§§ 36 - 36a Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Versionshinweis
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