Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten Handwerk
S05000211• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 Handwerksordnung in Verbindung mit den §§ 36 und 36a Gewerbeordnung
Handlungsgrundlage
- § 91 (1) Nr. 8 Handwerksordnung (HwO);§§ 36 - 36a Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert
Technische Beschreibung
OZG-Referenzdatenschema zu den Leistungen 99058013061000 "Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung" und 99058013263000 "Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Vereidigung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden