Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
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Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Kindertageseinrichtungsangebot anbieten? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachtet werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es wird empfohlen sich bezüglich der Voraussetzungen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
- Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Erlaubnis
- Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
- Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen.
- Zuständig: Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 30 – Landesjugendamt