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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Bremen 99071001001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071001001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Kindertageseinrichtungsangebot anbieten? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Volltext

Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen, sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von  Kindertageseinrichtungen beachtet werden. 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Es wird empfohlen sich bezüglich der Voraussetzungen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Kosten

Bitte an die zuständige Stelle wenden.

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.

Bearbeitungsdauer

Es wird empfohlen sich bezüglich der Bearbeitungsdauer vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Frist

Der Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes/ vor Umsetzung der Änderung zu stellen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
  • Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Erlaubnis
  • Es empfiehlt sich vor dem Einreichen des Antrags auf Betriebserlaubnis einer Tageseinrichtung für Kinder eine Beratung bei der zuständigen Stelle wahrzunehmen.
  • Der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ist rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebes zu stellen.
  • Zuständig: Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 30 – Landesjugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden