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Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

Bremen 99107007010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107007010000

Leistungsbezeichnung

Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kitakosten (Synonym), Kitagebühr (Synonym), KiTa (Synonym), Krippe (Synonym), Kindergarten (Synonym), Kitabeitrag (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können den Elternbeitrag für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Sie beziehen Sozialleistungen? Prüfen Sie, ob entweder  eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kosten für Sie in Frage kommt.

Volltext

Der Eltern-Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der vor Beginn des laufenden Kindergartenjahres für die Eltern rechtssicher festgelegt werden soll. 

Wenn sich ihr Einkommen oder ihre persönliche Situation im laufenden Kita-Jahr stark ändert, können Sie eine Neuberechnung des Elternbeitrags beantragen.

Dies kann zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder durch eine Trennung der Fall sein.

Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt oder erlassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise

    Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).

  • Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
  • Gegebenenfalls: Bremen-Pass
  • Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Kosten

Die Höhe der Elternbeiträge finden Sie im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen.

Verfahrensablauf

Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von zwei unterschiedlichen zuständigen Stellen:

  • Wenn ihr Kind in einer Kita von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
  • Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.

Nach der Berechnung erhalten Sie den neuen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung 
  • Wenn Einkommen deutlich verringert
  • Rahmen: Zumutbare Belastung für Eltern und Kind
  • Spezifische Informationen ist Landesrecht
  • Zuständige Stelle:

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden