Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
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Sie können den Elternbeitrag für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Sie beziehen Sozialleistungen? Prüfen Sie, ob entweder eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kosten für Sie in Frage kommt.
Der Eltern-Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der vor Beginn des laufenden Kindergartenjahres für die Eltern rechtssicher festgelegt werden soll.
Wenn sich ihr Einkommen oder ihre persönliche Situation im laufenden Kita-Jahr stark ändert, können Sie eine Neuberechnung des Elternbeitrags beantragen.
Dies kann zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder durch eine Trennung der Fall sein.
Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt oder erlassen werden.
- Einkommensnachweise
Aller zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern).
- Gegebenenfalls: Nachweise über öffentliche Leistungen
- Gegebenenfalls: Bremen-Pass
- Gegebenenfalls: Beitragsbescheid für Geschwisterkinder
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt von zwei unterschiedlichen zuständigen Stellen:
- Wenn ihr Kind in einer Kita von „KiTa Bremen“ oder von freien Trägern (zum Beispiel den Kirchen) betreut wird, ist der „Kita-Beitragsservice“ für Sie zuständig.
- Wenn Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle, einem Elternverein oder einer privatgewerblichen Einrichtung betreut wird, ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
Nach der Berechnung erhalten Sie den neuen Bescheid.
- Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
- Wenn Einkommen deutlich verringert
- Rahmen: Zumutbare Belastung für Eltern und Kind
- Spezifische Informationen ist Landesrecht
- Zuständige Stelle: