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Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

Baustein Leistungen 99107007010000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99107007010000

Leistungsbezeichnung

Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Entbindung KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

Volltext

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung 
  • Wenn Einkommen deutlich verringert
  • Rahmen: Zumutbare Belastung für Eltern und Kind
  • Spezifische Informationen ist Landesrecht
  • Zuständige Stelle:

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden