Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tagesmutter (Synonym), Tagesvater (Synonym), Hort (Synonym), Elternbeitrag (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
Sie können die Kosten der Kindertagesbetreuung (KiTa) Ihres Kindes nicht, beziehungsweise nicht mehr bezahlen? Gegebenenfalls können Sie vom Elternbeitrag befreit werden.
Die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) ist bis zu einem bestimmten Betreuungsumfang für Sie kostenfrei. Bei einer längeren Betreuungszeit müssen Sie als Eltern gegebenenfalls einen Teil der Betreuungskosten (Elternbeitrag) zahlen. Können Sie den Elternbeitrag nicht oder nicht mehr bezahlen, können Sie beantragen, dass er Ihnen erlassen wird.
Dokumente, mit denen Sie nachweisen können, dass Ihnen die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren nicht beziehungsweise nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel: Arbeitssuchendmeldung, aktuelle Gehaltsabrechnungen, neuer Arbeitsvertrag, Bescheid über die Gewährung von Sozialleistungen)
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung (KiTa), der Betreuungsumfang ist größer als 25 Stunden pro Woche
- Ihre Einkommensverhältnisse haben sich geändert und die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren ist Ihnen nicht mehr zuzumuten und/ oder
- Sie beziehen
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Wohngeld
- Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag.
Keine. Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, sollten Sie den Antrag jedoch frühestmöglich stellen.
- Befreiung von den Gebühren für die Kindertageseinrichtung beantragen
- Grundbetreuung ist kostenfrei, ab höherem Betreuungsaufwand kann es sein, dass Eltern einen Teil der Betreuungskosten selbst zahlen müssen
- Können die zahlungsverpflichteten Eltern nicht mehr zahlen (zum Beispiel aufgrund eines reduzierten Einkommens) kann eine Befreiung von den KiTa-Gebühren beantragt werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg