Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Auszüge aus Registern (2020200)
- Bauplanung (2050400)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Öffentliche Grundlasten
Die Neueintragung von öffentlichen Grundlasten zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Verpflichtungen ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht mehr möglich.
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).
Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail unter: baulastauskunft@bau.bremen.de.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Informationen werden ausgegeben:
- an Notare,
- an andere Personen oder Institutionen unter Vorlage eines Grundbuchblattauszuges
oder des Bescheides über die Grundbesitzabgaben. Die Unterlagen dürfen nicht älter
als zwölf Monate sein.
Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Bitte achten Sie auf den speziellen Zuständigkeitsbereich für Bremen-Nord!
- Frau Andrea JürgensAuskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
E-Mail: baulastauskunft@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361 5553
Fax: +49 421 496 5553 - Herr Jörg SchütteEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
E-Mail: joerg.schuette@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361 5581
Fax: +49 421 496 5581 - Herr Dennis MünchenbergEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
E-Mail: dennis.muenchenberg@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361 6101
Fax: +49 421 496 6101 - Bauamt Bremen-Nord E-Mail: office@bbn.bremen.de
Telefon: +49 421 361 0
Fax: +49 421 361 7776