Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Polizei) umtauschen
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Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen.
Der Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei kann ohne weitere Prüfung in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umgeschrieben werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis)
bzw. nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine Bescheinigung der Zentralen Militärkraftstelle über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
- Ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Prüfung der Unterlagen durch die Behörde
- Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), zT Führungszeugnis
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, werden gegebenenfalls einzelfallabhängig für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E zusätzliche Unterlagen notwendig.
Genauere Auskünfte erteilt die Faherlaubnisbehörde.