Gebäudeeinmessung Durchführung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vermessung (Synonym), Hauseinmessung (Synonym), Gebäudenachweis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
- Fachliche Weisung Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) vom 3. Juni 2019 , zuletzt geändert durch Verfügung vom 25. Oktober 2020
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
- Kostenverordnung Bau (BauKostV)
Alle Gebäudeeigentümer:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedwede Gebäude amtlich einmessen zu lassen. (§ 11 Vermessungs- und Katastergesetz)
Die Vollständigkeit des Gebäudenachweises im Liegenschaftskataster dient insbesondere den Erfordernissen von Planung und Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie dem Umwelt- und Naturschutz.
- Beauftragung durch Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Bauträger:innen, Architekt:innen
- Das Gebäude muss soweit fertiggestellt sein, dass sich der Grundriss nicht mehr verändert.
468,30 Euro bei einem Baukostenwert von bis zu 20.000 Euro; je nach Baukosten des Gebäudes; siehe Gebäudeeinmessungsflyer
- Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich)
- Unterlagenvorbereitung
- Abstimmung des Vermessungstermins
- Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
- Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Gebäudepunkte
- Prüfung der Messung
- Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster
- Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
- Rechnungserstellung
- Schlussprüfung
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737