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Gebäudeeinmessung Durchführung

Bremen 99123006058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123006058000

Leistungsbezeichnung

Gebäudeeinmessung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Gebäudeeinmessung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vermessung (Synonym), Hauseinmessung (Synonym), Gebäudenachweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?

Volltext

Alle Gebäudeeigentümer:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedwede Gebäude amtlich einmessen zu lassen. (§ 11 Vermessungs- und Katastergesetz)

Die Vollständigkeit des Gebäudenachweises im Liegenschaftskataster dient insbesondere den Erfordernissen von Planung und Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie dem Umwelt- und Naturschutz.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Beauftragung durch Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Bauträger:innen, Architekt:innen
  • Das Gebäude muss soweit fertiggestellt sein, dass sich der Grundriss nicht mehr verändert.

Kosten

468,30 Euro bei einem Baukostenwert von bis zu 20.000 Euro; je nach Baukosten des Gebäudes; siehe Gebäudeeinmessungsflyer

Verfahrensablauf

  1. Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich)
  2. Unterlagenvorbereitung
  3. Abstimmung des Vermessungstermins
  4. Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
  5. Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Gebäudepunkte
  6. Prüfung der Messung
  7. Übernahme der  Vermessung in das Liegenschaftskataster
  8. Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
  9. Rechnungserstellung
  10. Schlussprüfung

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen, je nach Auftragsumfang

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Herr Jannik Penczek      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-5597
  • Herr Feyzi Sönmezsoy      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-16492
  • Herr Tom Wolfgart      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-10737

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden