Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Feedback (Synonym), Problem (Synonym), Gewalt (Synonym), Dienstaufsicht (Synonym), Fehlverhalten (Synonym), Disziplinarverfahren (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Digitale Beschwerdestelle der Polizei Hamburg gibt Ihnen die Möglichkeit, sowohl negative als auch positive Erfahrungen bezüglich des Verhaltens von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mitzuteilen.
Sind Sie mit der Arbeit der Hamburger Polizei zufrieden und wollen dies anerkennen, oder Sie haben Grund zur Beschwerde? Hierzu haben Sie die Möglichkeit, mit der Beschwerdestelle der Polizei Hamburg in Kontakt zu treten. Wenn Sie als Verfasserin beziehungsweise Verfasser einer Beschwerde oder einer Anerkennung Ihre Kontaktdaten angeben, können Sie von der Polizei Hamburg eine Antwort erhalten. Sie können Ihre Beschwerde oder Ihre Anerkennung auch anonym einreichen. Es werden dann keine personenbezogenen Daten erhoben und keine Nutzungsdaten an die Polizei übermittelt.
- Sie reichen Ihre Beschwerde oder Anerkennung online ein. Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich. Sie müssen Ihre Kontaktdaten oder Ihren Namen nicht angeben, wenn Sie dies nicht wollen.
- Alternativ können Sie Ihre Beschwerde oder Anerkennung auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vorbringen.
- Ihre Beschwerde oder Anerkennung wird von der zuständigen Stelle geprüft.
- Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben, können Sie eine Rückmeldung auf Ihre Beschwerde oder Anerkennung erhalten.
Dieser Dienst ist nur für die Mitteilung von Beschwerden oder Lob vorgesehen. Für Notfälle wählen Sie bitte die 110!
Das Einreichen einer Beschwerde ersetzt keine anderen Verfahren, wie zum Beispiel zivilgerichtliche Verfahren, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dort vorgeschriebene Fristen werden mit Ihrer Beschwerde nicht unterbrochen oder gehemmt.
Widersprüche, Ergänzungen und sonstige Angaben richten Sie bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle, da diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergeleitet werden.
Wenn Ihre Mitteilung die Polizei eines anderen Bundeslandes betrifft, wenden Sie sich direkt an das jeweilige Bundesland.
Das Einreichen einer Beschwerde ersetzt keine anderen Verfahren, wie zum Beispiel zivilgerichtliche Verfahren, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dort vorgeschriebene Fristen werden mit Ihrer Beschwerde nicht unterbrochen oder gehemmt.
Widersprüche, Ergänzungen und sonstige Angaben richten Sie bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle, da diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergeleitet werden.
Wenn Ihre Mitteilung die Polizei eines anderen Bundeslandes betrifft, wenden Sie sich direkt an das jeweilige Bundesland.
- Digitale Beschwerdestelle der Polizei Hamburg
- Zufrieden mit der Arbeit der Hamburger Polizei oder Beschwerde?
- Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Beschwerdestelle der Polizei Hamburg
- Angabe von Kontaktdaten ermöglicht Rückmeldung seitens der Polizei Hamburg
- Auch anonyme Einreichung von Beschwerde oder Anerkennung möglich