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Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

Hamburg 99107007010000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107007010000

Leistungsbezeichnung

Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von den Gebühren für die Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tagesmutter (Synonym), Tagesvater (Synonym), Hort (Synonym), Elternbeitrag (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html

Teaser

Sie können die Kosten der Kindertagesbetreuung (KiTa) Ihres Kindes nicht, beziehungsweise nicht mehr bezahlen? Gegebenenfalls können Sie vom Elternbeitrag befreit werden.

Volltext

Die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) ist bis zu einem bestimmten Betreuungsumfang für Sie kostenfrei. Bei einer längeren Betreuungszeit müssen Sie als Eltern gegebenenfalls einen Teil der Betreuungskosten (Elternbeitrag) zahlen. Können Sie den Elternbeitrag nicht oder nicht mehr bezahlen, können Sie beantragen, dass er Ihnen erlassen wird.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente, mit denen Sie nachweisen können, dass Ihnen die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren nicht beziehungsweise nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel: Arbeitssuchendmeldung, aktuelle Gehaltsabrechnungen, neuer Arbeitsvertrag, Bescheid über die Gewährung von Sozialleistungen)

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung (KiTa), der Betreuungsumfang ist größer als 25 Stunden pro Woche
  • Ihre Einkommensverhältnisse haben sich geändert und die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren ist Ihnen nicht mehr zuzumuten und/ oder
  • Sie beziehen
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Wohngeld 
    • Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Mehrere Wochen

Frist

Keine. Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, sollten Sie den Antrag jedoch frühestmöglich stellen.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Befreiung von den Gebühren für die Kindertageseinrichtung beantragen
  • Grundbetreuung ist kostenfrei, ab höherem Betreuungsaufwand kann es sein, dass Eltern einen Teil der Betreuungskosten selbst zahlen müssen
  • Können die zahlungsverpflichteten Eltern nicht mehr zahlen (zum Beispiel aufgrund eines reduzierten Einkommens) kann eine Befreiung von den KiTa-Gebühren beantragt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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