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Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

Hamburg 99031013016001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031013016001

Leistungsbezeichnung

Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

Leistungsbezeichnung II

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Anerkennung für Verwendung Biozid-Produkte (Synonym), Schädlingsbekämpfung Anerkennung Lehrgang (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Schröder, Bettina Dr.

Handlungsgrundlage

§ 15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 512, 522, 523 (Biozid-Produkte)

Teaser

Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkte anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Verwendung von Biozidprodukten für Begasungen oder für Verwendungen von Biozid-Produkten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
  • Lehrgangsprogramm
  • Lehrgangsinhalte
  • Referierende und deren Qualifikation
  • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
  • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
  • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
  • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
  • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Sachkundelehrgänge nach der Gefahrstoffverordnung für die Verwendung von Biozid-Produkten
  • Das Konzept ist spezifisch für die betrachteten Biozid-Produkte und Verwendungen gestaltet.
  • Sie verfügen über fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

Kosten

Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.

Verfahrensablauf

Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag ein, aus dem hervorgeht, für welche Verwendung von Biozid-Produkten der Lehrgang die geforderte Sachkunde vermitteln soll. Dem Antrag fügen Sie Unterlagen zum Lehrgang bei, die der Behörde eine Beurteilung ermöglichen, ob der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wenn die Behörde weitere Unterlagen oder Angaben braucht, teilt sie Ihnen dies mit und Sie müssen diese nachreichen.
Wenn die Behörde Ihren Antrag geprüft hat, bekommen Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Monate; falls Unterlagen nachgereicht werden müssen, auch länger

Frist

Sie müssen keine gesetzlich vorgegebenen Fristen einhalten.
Die Anerkennung für diese Sachkundelehrgänge wird in der Regel auf drei Jahre befristet.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zur Verwendung von Biozid-Produkten wurden 2021 grundlegend umgestaltet, um sie den Vorgaben der europäischen Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 anzupassen. Dies betrifft auch die Anforderungen an die Sachkunde beziehungsweise die anerkannten Lehrgänge.
Die notwendigen Anpassungen des Technischen Regelwerks (TRGS) an diese Änderungen der GefStoffV sind noch in der Erarbeitung (Stand: Januar 2024). Deshalb können die TRGS derzeit nur mit Einschränkungen über Anforderungen an Sachkundelehrgänge informieren. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Informationen zu geforderten Lehrgangsinhalten und -durchführung an die Anerkennungsbehörde.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren
Der Anerkennungsbescheid enthält Informationen, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

Kurztext

  • Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte
  • Lehrgang zur Verwendung von bestimmten Biozid-Produkten muss anerkannt werden
  • Zur Anerkennung des Lehrgangs muss nachgewiesen werden, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und über qualifiziertes Lehrpersonal verfügt wird.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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