Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

Baustein Leistungen 99031013016001 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99031013016001

Leistungsbezeichnung

Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

Leistungsbezeichnung II

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lehrgangsanbieter, Schädlingsbekämpfung, Qualifikationsnachweis, Anerkennung Qualifikation, Biozidwirkstoffe, Hygienemaßnahmen, Schulungsanbieter, Sachkundelehrgang, Anerkennung Sachkundelehrgang, Desinfektion, Holzschutz, Begasung, Biozidprodukte, Biozid-Produkte, GefStoffV, Biozid, Befähigungsschein, Berufsqualifikation, Qualifikation, Behördliche Anerkennung, Befähigungsscheininhaber, Desinfektionsmaßnahmen, Lehrgang, Holz- und Bautenschutz, Gefahrstoffverordnung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Chemikalien (individuell, 031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

Verrichtungsdetail

Lehrgang für Biozid-Produkte

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

30.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

  • im Hygienebereich,
  • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
  • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

verwendet werden.  

Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Referierende und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
    • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
    • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
  • fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

Kurztext

  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte 
  • Lehrgang zur Verwendung von Biozid-Produkten muss anerkannt werden
  • erforderliche Unterlagen:
    • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Referierende und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf
    • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang zu erwerbenden Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
    • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer
  • Antragstellung per E-Mail oder schriftlich per Post
  • zuständig: örtliche Stelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden