Entwicklungssatzung Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Stadtentwicklung (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Städtebau (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 165 Abs. 8 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__165.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__165.html
Sie haben das Recht in eine Entwicklungssatzung für ein städtebauliches Entwicklungsgebiet Einsicht nehmen zu können.
In einer Entwicklungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten weiterentwickelt werden soll.
Neue Entwicklungssatzungen können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune die gewünschte Entwicklungssatzung noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diese bei der Kommune einzusehen.
Neue Entwicklungssatzungen können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune die gewünschte Entwicklungssatzung noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diese bei der Kommune einzusehen.
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Entwicklungssatzungen über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Entwicklungssatzungen vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Möchten Sie die Entwicklungssatzungen vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Die Entwicklungssatzung besteht im Allgemeinen aus:
- Satzungstext mit Angaben zu den Zielsetzungen, zum festgelegten Entwicklungsbereich, zum Maßnahmenkatalog und weiterem
- Planzeichnung (Übersichtsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
- Legende zu den Karten
- Begründung mit bespielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Anlagen; zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen und andere
- Einsicht in einen festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich nehmen
- in der Entwicklungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten weiterentwickelt werden soll
- jeder hat ein Recht auf Einsichtnahme
- neu aufgestellte Entwicklungssatzungen werden im Internet bereitgestellt
- Entwicklungssatzungen können bei der Kommune eingesehen werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg