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Entwicklungssatzung Bereitstellung

Hamburg 99012117141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012117141000

Leistungsbezeichnung

Entwicklungssatzung Bereitstellung

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in einen festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Stadtentwicklung (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Städtebau (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 165 Abs. 8 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__165.html

Teaser

Sie haben das Recht in eine Entwicklungssatzung für ein städtebauliches Entwicklungsgebiet Einsicht nehmen zu können.

Volltext

In einer Entwicklungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten weiterentwickelt werden soll.
Neue Entwicklungssatzungen können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune die gewünschte Entwicklungssatzung noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diese bei der Kommune einzusehen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Entwicklungssatzungen über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Entwicklungssatzungen vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Entwicklungssatzung besteht im Allgemeinen aus:
  • Satzungstext mit Angaben zu den Zielsetzungen, zum festgelegten Entwicklungsbereich, zum Maßnahmenkatalog und weiterem
  • Planzeichnung (Übersichtsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit bespielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  • Anlagen; zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen und andere

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Einsicht in einen festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich nehmen
  • in der Entwicklungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten weiterentwickelt werden soll
  • jeder hat ein Recht auf Einsichtnahme
  • neu aufgestellte Entwicklungssatzungen werden im Internet bereitgestellt
  • Entwicklungssatzungen können bei der Kommune eingesehen werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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