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Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

Hamburg 99050198006000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050198006000

Leistungsbezeichnung

Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierische Nebenprodukte (Synonym), Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte (Synonym), Umgang mit tierischen Nebenprodukten (Synonym), Verbringung in andere Mitgliedstaaten (Synonym), Beförderung tierischer Nebenprodukte (Synonym), Gewerblicher Umgang (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

BJV V Veterinärwesen

Teaser

Beantragen Sie eine Zulassung für die gewerbsmäßige Beförderung tierischer Nebenprodukte in einen anderen EU-Mitgliedstaat.

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU trasportieren möchten, benötigen Sie die Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Ausweisdokuments

Voraussetzungen

Alle an der geplanten Transport beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.

Kosten

variabel

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag aus Zulassung zum gewerblichen Transport tierischer Nebenprodukte bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert Sie weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.

Frist

Stellen Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Transport. Sie dürfen die tierischen Neben- und Folgeprodukte erst innerhalb der EU transportieren, wenn Sie die Zulassung erhalten haben.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen Mitgliedstaat befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zuzulassen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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