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Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

Baustein Leistungen 99050198006000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99050198006000

Leistungsbezeichnung

Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Beförderung tierischer Nebenprodukte, Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Verbringung in andere Mitgliedstaaten, Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Tierische Nebenprodukte, Gewerblicher Umgang

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Ausweisdokuments

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Bundesland)
  • ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung
  • Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen Mitgliedstaat befördert, hat diese Tätigkeitseinen Betrieb vor Beginn bei der zuständigen Behörde zuzulassen
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden