Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung
Inhalt
Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung
Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat beantragen
Begriffe im Kontext
Tierische Nebenprodukte (Synonym), Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte (Synonym), Umgang mit tierischen Nebenprodukten (Synonym), Verbringung in andere Mitgliedstaaten (Synonym), Beförderung tierischer Nebenprodukte (Synonym), Gewerblicher Umgang (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
BJV V Veterinärwesen
Beantragen Sie eine Zulassung für die gewerbsmäßige Beförderung tierischer Nebenprodukte in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU trasportieren möchten, benötigen Sie die Zulassung.
Alle an der geplanten Transport beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.
- Sie reichen den Antrag aus Zulassung zum gewerblichen Transport tierischer Nebenprodukte bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert Sie weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Stellen Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Transport. Sie dürfen die tierischen Neben- und Folgeprodukte erst innerhalb der EU transportieren, wenn Sie die Zulassung erhalten haben.
- Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen Mitgliedstaat befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zuzulassen