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Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

Hamburg 99027003026001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027003026001

Leistungsbezeichnung

Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

Leistungsbezeichnung II

Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Bundeswehr (Synonym), Registrierung (Synonym), Ausland (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Standesamt I (Synonym), Bundesflagge (Synonym), Erstbeurkundung (Synonym), Erstregistrierung (Synonym), Marine (Synonym), Nachbeurkundung (Synonym), Berlin (Synonym), Deutsch (Synonym), See (Synonym), Seeschiff (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html

§ 31 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html

§ 33 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html

Teaser

Wenn auf einem deutschem Seeschiff ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

Volltext

Wenn Ihr Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, muss die Geburt vom Standesamt I in Berlin beurkundet werden. Der oder die Schiffsführende nimmt die Anzeige der Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil entgegen. Sind die Eltern verhindert, so darf die Anzeige auch von einer anderen Person vorgenommen werden, die bei der Geburt anwesend war.

Erforderliche Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
      • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
  •  Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

Voraussetzungen

  • Geburt eine Kindes auf einem deutschen Seeschiff unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
  • Das Seeschiff fährt unter deutscher Flagge.

Kosten

Informationen zu den Kosten und Gebühren erteilt Ihnen auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.

Verfahrensablauf

  • Sie, als sorgeberechtigter Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, zeigen die Geburt bei der Schiffsführenden oder dem Schiffsführenden an.
  • Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei oder reichen Sie sie bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nach.
  • Das Standesamt I in Berlin verzeichnet die Geburt in seinem Geburtenregister.
  • Bestellte Urkunden können Ihnen zugesandt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Beurkundung erfolgt nach Eingang der Anzeige und aller erforderlichen Unterlagen beim Standesamt I in Berlin.
Informationen zur Bearbeitungsdauer erteilt Ihnen auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.

Frist

Erstatten Sie die Anzeige der Geburt unverzüglich beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung der Geburt ab, können Sie beim zuständigen Personenstandsgericht in Berlin ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes stellen.

Kurztext

  • Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
  • Wenn ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren wird, besteht eine Anzeigepflicht beim Standesamt I in Berlin.
  • Die Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes spielt keine Rolle.
  • Zur Anzeige ist verpflichtend: der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind
  • Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführenden, der/die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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