Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bundeswehr (Synonym), Registrierung (Synonym), Ausland (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Standesamt I (Synonym), Bundesflagge (Synonym), Erstbeurkundung (Synonym), Erstregistrierung (Synonym), Marine (Synonym), Nachbeurkundung (Synonym), Berlin (Synonym), Deutsch (Synonym), See (Synonym), Seeschiff (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html
§ 31 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html
§ 33 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html
§ 31 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html
§ 33 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html
Wenn auf einem deutschem Seeschiff ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.
Wenn Ihr Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, muss die Geburt vom Standesamt I in Berlin beurkundet werden. Der oder die Schiffsführende nimmt die Anzeige der Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil entgegen. Sind die Eltern verhindert, so darf die Anzeige auch von einer anderen Person vorgenommen werden, die bei der Geburt anwesend war.
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
- Geburt eine Kindes auf einem deutschen Seeschiff unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Das Seeschiff fährt unter deutscher Flagge.
Informationen zu den Kosten und Gebühren erteilt Ihnen auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.
- Sie, als sorgeberechtigter Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, zeigen die Geburt bei der Schiffsführenden oder dem Schiffsführenden an.
- Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei oder reichen Sie sie bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nach.
- Das Standesamt I in Berlin verzeichnet die Geburt in seinem Geburtenregister.
- Bestellte Urkunden können Ihnen zugesandt werden.
Die Beurkundung erfolgt nach Eingang der Anzeige und aller erforderlichen Unterlagen beim Standesamt I in Berlin.
Informationen zur Bearbeitungsdauer erteilt Ihnen auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.
Informationen zur Bearbeitungsdauer erteilt Ihnen auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.
Erstatten Sie die Anzeige der Geburt unverzüglich beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
Lehnt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung der Geburt ab, können Sie beim zuständigen Personenstandsgericht in Berlin ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes stellen.
- Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
- Wenn ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren wird, besteht eine Anzeigepflicht beim Standesamt I in Berlin.
- Die Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes spielt keine Rolle.
- Zur Anzeige ist verpflichtend: der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind
- Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführenden, der/die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg