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Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

Baustein Leistungen 99027003026001 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99027003026001

Leistungsbezeichnung

Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

Leistungsbezeichnung II

Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Geburtsurkunde, Registrierung, Standesamt I, Deutsch, Bundesflagge, See, Berlin, Erstbeurkundung, Seeschiff, Erstregistrierung, Marine, Ausland, Nachbeurkundung, Bundeswehr

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Geburt (individuell, 027)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

Verrichtungsdetail

bei Geburten auf Seeschiffen

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

Volltext

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.

Erforderliche Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
      • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
         
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

Voraussetzungen

  • Ein Kind wurde auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren
  • Anzeigeverpflichtete ( gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes)
    • der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind
    • Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.

Kosten

Gebühr: 6€ - 12€
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

  • Der sorgeberechtigte Elternteil oder, im Verhinderungsfall, eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
  • Der Schiffsführer oder der die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
  • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.
  • Beim Standesamt I in Berlin erfolgt die Registrierung im Geburtenregister.
  • Bestellte (Geburts-) Urkunden können zugesandt werden.

Bearbeitungsdauer

0 - 5 Tag(e)
Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Frist

Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

Weiterführende Informationen

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen
  • Wenn ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren wird, besteht eine Anzeigepflicht beim Standesamt I in Berlin.
  • Die Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes spielt keine Rolle.
  • Zur Anzeige ist verpflichtet: der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind
  • Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
  • zuständig: Standesamt I in Berlin

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: keine
  • Online-Dienst: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden