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Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

Brandenburg 99027003026001, 99027003026001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027003026001, 99027003026001

Leistungsbezeichnung

Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erstbeurkundung (Synonym), Registrierung (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Marine (Synonym), Seeschiff (Synonym), Ausland (Synonym), See (Synonym), Nachbeurkundung (Synonym), Bundeswehr (Synonym), Deutsch (Synonym), Berlin (Synonym), Standesamt I (Synonym), Erstregistrierung (Synonym), Bundesflagge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

Verrichtungsdetail

bei Geburten auf Seeschiffen

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23

Teaser

Wurde ihr Kind auf einer Seereise auf einem Schiff mit deutscher Flagge geboren, sind sie zur Anzeige gegenüber dem Schiffsführer verpflichtet. Die Beurkundung der Geburt erfolgt durch das Standesamt I in Berlin.

Volltext

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffsführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen. Der Schiffsführer fertigt eine Niederschrift über diese Anzeiger, die die später zu beurkundenden Daten zu dem Neugeborenen enthalten muss. Die Anzeige ist von dem Anzeigenden und dem Schiffführer zu unterzeichnen. Der Schiffsführer übersendet die Niederschrift dem nächsten Seemannsamt, das die Anzeige an das Standesamt I in Berlin zur Beurkundung weiterleitet.

Führt das Seeschiff keine Bundesflagge, handelt es sich um eine Auslandsgeburt, die unter den Voraussetzungen des § 36 PStG nur auf Antrag beim Wohnsitzstandesamt beurkundet wird.

Erforderliche Unterlagen

Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt.

Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Voraussetzungen

Geburt auf einem Seeschiff, dass die deutsche Flagge führt.

Kosten

Die Beurkundung ist kostenfrei.

Für die Ausstellung von Urkunden werden folgende Gebühren fällig.

10,00 Euro: Geburtsurkunde
5,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen.

Weiterführende Informationen

Hinweise für die Beurkundung der Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, sind auf der Webseite des Standesamtes I in Berlin nachzulesen:

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Beurkundung der Geburt auf einem Seeschiff

- führt das Schiff die deutsche Flagge, ist die Geburt gegenüber dem Schiffsführer anzuzeigen.

- die Beurkundung erfolgt durch das Standesamt I in Berlin

- führt das Schiff nicht die deutsche Flagge, handelt es sich um eine Geburt im Ausland. Diese kann beim zuständigen Wohnsitzstandesamt auf Antrag nachbeurkundet werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Standesamt I in Berlin

Formulare

Geburtsurkunden können bevorzugt über das Webformular, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.