Baulast Auskunft Einsicht
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auskunft Baulasten (Synonym), Grundstücksakte (Synonym), Belastungsunterlage (Synonym), Eigentumsbeschränkungen (Synonym), Hofgemeinschaften (Synonym), Belastungen (Synonym), Abstandsflächen (Synonym), Baulasten (Synonym), Baulastenverzeichnis (Synonym), Abstandsflächenbaulast (Synonym), Einsicht Baulastenverzeichnis (Synonym), Verzeichnis der Baulasten (Synonym), Zufahrtsflächenbaulast (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.04.2022
Fachlich freigegeben durch
LGV Grundstücksinformation
Sie möchten ein Grundstück kaufen. Wo erhalten Sie eine Auskunft, ob für das Grundstück eine Baulast eingetragen ist und um welche Baulast es sich handelt?
Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
Nur eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis über diese Baulasten ist in Hamburg nicht möglich.
Stattdessen können Sie beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Auskünfte in Form von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
Nur eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis über diese Baulasten ist in Hamburg nicht möglich.
Stattdessen können Sie beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Auskünfte in Form von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
- Baulastenauskünfte sind erhältlich für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
- sie geben Auskunft über alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten in Form von gebührenpflichtigen Auszügen
- Nur eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist nicht möglich