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Baulast Auskunft Einsicht

Hamburg 99012087023001 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023001

Leistungsbezeichnung

Baulast Auskunft Einsicht

Leistungsbezeichnung II

Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Auskunft Baulasten (Synonym), Grundstücksakte (Synonym), Belastungsunterlage (Synonym), Eigentumsbeschränkungen (Synonym), Hofgemeinschaften (Synonym), Belastungen (Synonym), Abstandsflächen (Synonym), Baulasten (Synonym), Baulastenverzeichnis (Synonym), Abstandsflächenbaulast (Synonym), Einsicht Baulastenverzeichnis (Synonym), Verzeichnis der Baulasten (Synonym), Zufahrtsflächenbaulast (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.04.2022

Fachlich freigegeben durch

LGV Grundstücksinformation

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten ein Grundstück kaufen. Wo erhalten Sie eine Auskunft, ob für das Grundstück eine Baulast eingetragen ist und um welche Baulast es sich handelt?

Volltext

Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
Nur eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis über diese Baulasten ist in Hamburg nicht möglich.
Stattdessen können Sie beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Auskünfte in Form von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine
 

Kurztext

  • Baulastenauskünfte sind erhältlich für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
  • sie geben Auskunft über alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten in Form von gebührenpflichtigen Auszügen
  • Nur eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist nicht möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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