Anzeige einer Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Glücksspiel. (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise Glücksspiel (Synonym), Technisches Aufsichtssystem LUGAS (Synonym), Erreichbarkeit der Zentraldateien (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.06.2022
Fachlich freigegeben durch
FP BIS A241 Glücksspielaufsicht
§ 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.
Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
- Einzahlung tätigen
- Limit ändern
- Spieler AKTIV setzen
- Spieler anlegen
- Spieler INAKTIV setzen
- Spieler löschen
- Spielerdaten ändern
- Spieler-ID ändern
- Spieler-ID finden
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
Ein Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
- Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
Es gibt folgende Hinweise:
Sofern die hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchte, muss diese darauf achten, dass Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
Sofern die hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchte, muss diese darauf achten, dass Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
- In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
- Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
- Jede Person kann Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien geben
- online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
- Keine Beschwerde über Spieleanbieter die anderweitig und bilateral geklärt werden können