Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden Entgegennahme
Inhalt
Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden Entgegennahme
Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden stellen
Begriffe im Kontext
Glücksspiel. (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Unregelmäßigkeiten Glücksspiel anzeigen (Synonym), Hinweis Unregelmäßigkeiten Glücksspiel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.06.2022
Fachlich freigegeben durch
FP BIS A241 Glücksspielaufsicht
§§ 6a fortfolgend Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden. Sollten sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sind können Sie online einen Hinweis einreichen.
Ihre Hinweise zu Unregelmäßigkeiten könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
• ob Sie gewonnen haben
• Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
• die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
• Bonusangebote
• ID-Verifizierung
• Schließung Ihres Kontos
• IT-Probleme
• Kundendienstprobleme
Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Ihre Hinweise zu Unregelmäßigkeiten könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
• ob Sie gewonnen haben
• Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
• die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
• Bonusangebote
• ID-Verifizierung
• Schließung Ihres Kontos
• IT-Probleme
• Kundendienstprobleme
Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Ein Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
- Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos, schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
- Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos, schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.
Es gibt folgende Hinweise:
- Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass seine beziehungsweise ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
- Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
- In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
- Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.
- Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass seine beziehungsweise ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
- Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
- In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
- Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.
- Jede Person kann Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel geben
- online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können
- online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können