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Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen Entgegennahme

Hamburg 99089160261002 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089160261002

Leistungsbezeichnung

Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen stellen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Glücksspiel. (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Unregelmäßigkeiten Glücksspiel anzeigen (Synonym), Hinweis Unregelmäßigkeiten Glücksspiel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS A241 Glücksspielaufsicht

Handlungsgrundlage

§§ 6a fortfolgend Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücks-spielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020
 
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
 

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters über das Ergebnis von Glücksspieltransaktionen oder über den Service, nicht einverstanden sind, können Sie online anonym eine Beschwerde einreichen.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
  • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • ID-Verifizierung
  • Schließung eines Kontos
  • IT-Probleme
Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
 

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Ein Hinweis können Sie online  oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich  an die zuständige Behörde übermitteln. 
 

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise: 
  • Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass seine beziehungsweise ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
  • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
  • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
  • Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Unternehmen, Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Glücksspielunternehmens können Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel geben.
  • online und nach Wunsch voll anonym
  • Keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können.
  • Folgende Hinweise sind hilfreich:
    • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
    • die Art und Weise, wie Zahlungen verwaltet wurden
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • ID-Verifizierung
    • Schließung von Kontos
    • IT-Probleme

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal