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Bodenrichtwert Auskunft

Hamburg 99012109023000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012109023000

Leistungsbezeichnung

Bodenrichtwert Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Bodenrichtwertauskunft (Synonym), Wertermittlungen von Grundstücken (Synonym), Gutachterausschuss (Synonym), Boris (Synonym), Bodenrichtwert (Synonym), Bodenwert (Synonym), Bodenrichtwertkarte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: § 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html

Teaser

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder als schriftliche Auskunft erhalten.

Volltext

Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:

Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren? 
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für die Grundsteuer? 
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte veröffentlicht eine Bodenrichtwertkarte im Internet, aus der sich der Nutzer selbstständig Auszüge erstellen kann.
Alternativ erhalten Sie Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.

 

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

  • Die Nutzung des Onlinedienstes BORIS.HH für die Erstellung von Auszügen ist kostenlos.
  • Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr erhoben.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

Auszug aus der Bodenrichtwertkarte online mit BORIS.HH:
  • Sie wählen in der Karte den gewünschten Bodenrichtwertstichtag aus. 
  • Sie suchen in der Karte das zu bewertende Grundstück.
  • Sie wählen den der Nutzung entsprechenden Bodenrichtwert aus.
  • Sie geben die Daten des zu bewertenden Grundstücks wie Grundstücksgröße, Gebäudestellung und wertrelevante Geschossflächenzahl ein.
  • Sie lesen den umgerechneten Bodenrichtwert ab oder drucken sich die entsprechende Information aus.
Alternativ können Sie eine schriftliche Auskunft beantragen:
  • Sie stellen beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail.
  • Die beantragten Auszüge werden angefertigt und an Sie übersandt.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung bei Benutzung des Onlinedienstes BORIS.HH dauert nur wenige Minuten.
  • Die Bearbeitung eines schriftlichen Antrags kann 1-3 Tage dauern.

Frist

Keine

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Informationen über Bodenrichtwerte, z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer
  • Aus der Bodenrichtwertkarte im Internet, kann sich der Nutzer selbstständig Auszüge erstellen.
  • Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beantragt werden oder über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
  • Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung,  sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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