Bodenrichtwert Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bodenrichtwertauskunft (Synonym), Wertermittlungen von Grundstücken (Synonym), Gutachterausschuss (Synonym), Boris (Synonym), Bodenrichtwert (Synonym), Bodenwert (Synonym), Bodenrichtwertkarte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Bezeichnung: § 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder als schriftliche Auskunft erhalten.
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte veröffentlicht eine Bodenrichtwertkarte im Internet, aus der sich der Nutzer selbstständig Auszüge erstellen kann.
Alternativ erhalten Sie Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte veröffentlicht eine Bodenrichtwertkarte im Internet, aus der sich der Nutzer selbstständig Auszüge erstellen kann.
Alternativ erhalten Sie Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
- Die Nutzung des Onlinedienstes BORIS.HH für die Erstellung von Auszügen ist kostenlos.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr erhoben.
Auszug aus der Bodenrichtwertkarte online mit BORIS.HH:
- Sie wählen in der Karte den gewünschten Bodenrichtwertstichtag aus.
- Sie suchen in der Karte das zu bewertende Grundstück.
- Sie wählen den der Nutzung entsprechenden Bodenrichtwert aus.
- Sie geben die Daten des zu bewertenden Grundstücks wie Grundstücksgröße, Gebäudestellung und wertrelevante Geschossflächenzahl ein.
- Sie lesen den umgerechneten Bodenrichtwert ab oder drucken sich die entsprechende Information aus.
- Sie stellen beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail.
- Die beantragten Auszüge werden angefertigt und an Sie übersandt.
- Die Bearbeitung bei Benutzung des Onlinedienstes BORIS.HH dauert nur wenige Minuten.
- Die Bearbeitung eines schriftlichen Antrags kann 1-3 Tage dauern.
- Informationen über Bodenrichtwerte, z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer
- Aus der Bodenrichtwertkarte im Internet, kann sich der Nutzer selbstständig Auszüge erstellen.
- Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beantragt werden oder über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
- Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.