Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 47 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
- Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen
- Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schu-len in Kooperation mit Trägern der Kinder und Jugendhilfe
- Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Be-treuung an Schulen (Positivliste)
- Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe (Eckpunktepapier)
Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich melden.
-
Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung oder als Träger einer Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen, eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.
-
Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
-
Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
-
Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
-
Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb eines Kindertagesstätte (KiTa)-Trägers oder GBS-Trägers
-
nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
-
bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
-
Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel: Hochschulabsolventen mit Fach Pädagogik, Logopäden / -innen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
-
mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde
-
-
Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.
Sie können die Meldung schriftlich oder mit dem Online Dienst erstellen. Die Abläufe unterscheiden sich in der Zuständigkeitsfindung.
Schriftlicher Ablauf:
-
Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung in Ihrer Kindertageseinrichtung (KiTa)..
-
Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an die Sozialbehörde.
-
Die Sozialbehörde wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden wird sie sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
-
Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.
-
Nach Eingang der Aktualisierung führt die Sozialbehörde ein Feststellungsverfahren durch, in dem die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der einzustellenden Person überprüft werden.
-
Bei einer positiven Prüfung wird der Personalwechsel bestätigt.
-
Bei einer negativen Prüfung, wird sich die Sozialbehörde bei Ihnen melden und erläutern wie eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.
Online Ablauf:
-
Sie erstellen eine schriftliche Meldung in dem Online Dienst.
-
Der Online Dienst führt eine automatische Zuständigkeitsfindung durch.
-
Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die Behörde weitergeleitet.
-
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
-
Personalwechsel in Kindertageseinrichtungen und Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS), gilt für folgende Situationen:
-
Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
-
Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
-
Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Kindertagesstätte (KiTa)-Trägers oder GBS-Trägers
-
nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
-
bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden zum Zwecke der Berufsausbildung als erziehende Person
-
Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positiv-Liste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel: Hochschulabsolventen mit Fach Pädagogik, Logopäden / -innen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
-
mit einer Ausnahmegenehmigung durch Sozialbehörde
-
-
Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.
-
Anmeldung: online oder schriftlich