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Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

Hamburg 99071008261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071008261000

Leistungsbezeichnung

Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Kindertagesstätte (Synonym), KiTa (Synonym), Kindertageseinrichtung (Synonym), Personaländerung (Synonym), Personalmeldung (Synonym), Meldung Erziehungspersonal (Synonym), Ganztagesbetreuung an Schulen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Kita-Aufsicht

Teaser

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich melden.

Volltext

  • Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung oder als Träger einer Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen, eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.

  • Es werden folgende Ereignisse  unter Personalveränderungen gezählt:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis

    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis

    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb eines Kindertagesstätte (KiTa)-Trägers oder GBS-Trägers

    • nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person

    • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person

    • Einstellung von Quereinsteigenden  mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel: Hochschulabsolventen mit Fach Pädagogik, Logopäden / -innen mit Nachqualifizierung in Pädagogik

    • mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde

  • Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung schriftlich oder mit dem Online Dienst erstellen. Die Abläufe unterscheiden sich in der Zuständigkeitsfindung.

Schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung in Ihrer Kindertageseinrichtung (KiTa)..

  • Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an die Sozialbehörde.

  • Die Sozialbehörde wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden wird sie sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.

  • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.

  • Nach Eingang der Aktualisierung führt die Sozialbehörde ein Feststellungsverfahren durch, in dem die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der einzustellenden Person überprüft werden.

  • Bei einer positiven Prüfung wird der Personalwechsel bestätigt.

  • Bei einer negativen Prüfung, wird sich die Sozialbehörde bei Ihnen melden und erläutern wie eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.

Online Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung in dem Online Dienst.

  • Der Online Dienst führt eine automatische Zuständigkeitsfindung durch.

  • Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die Behörde weitergeleitet.

  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

 

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängi

Frist

Es besteht eine unverzügliche Pflicht zur Mitteilung. Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, muss eine Meldung erfolgen.

Hinweise

Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Personalwechsel in Kindertageseinrichtungen und Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS), gilt für folgende Situationen:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis

    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis

    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Kindertagesstätte (KiTa)-Trägers oder GBS-Trägers

    • nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person

    • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden zum Zwecke der Berufsausbildung als erziehende Person

    • Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positiv-Liste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel: Hochschulabsolventen mit Fach Pädagogik, Logopäden / -innen mit Nachqualifizierung in Pädagogik

    • mit einer Ausnahmegenehmigung durch Sozialbehörde

  • Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

  • Anmeldung: online oder schriftlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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