Baulast Auskunft Abschrift
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auskunft Baulasten (Synonym), Grundstücksakte (Synonym), Belastungsunterlage (Synonym), Eigentumsbeschränkungen (Synonym), Hofgemeinschaften (Synonym), Belastungen (Synonym), Abstandsflächen (Synonym), Baulasten (Synonym), Baulastenverzeichnis (Synonym), Abstandsflächenbaulast (Synonym), Einsicht Baulastenverzeichnis (Synonym), Verzeichnis der Baulasten (Synonym), Zufahrtsflächenbaulast (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.04.2022
Fachlich freigegeben durch
LGV Grundstücksinformation
§ 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
Landesrecht Hamburg
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1540888,88
§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Sondernutzungen
Landesrecht Hamburg
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=164786587864154185&sessionID=17671591001089797875&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=170462,21
Landesrecht Hamburg
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1540888,88
§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Sondernutzungen
Landesrecht Hamburg
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=164786587864154185&sessionID=17671591001089797875&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=170462,21
Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.
Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast).
Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast).
Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Nachweise erforderlich:
- ein Berechtigungsnachweis oder
- eine Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin beziehungsweise der erbbauberechtigten Person (siehe Link Vollmacht)
Sie erhalten Auszüge mit Eigentümerangaben
- wenn Ihnen das Grundstück gehört,
- als Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Notare oder
- wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben.
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke für die Auskünfte beantragt werden.
Online:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Die erforderlichen Schritte zur Beantragung der Auskünfte ergeben sich im weiteren Verlauf.
- Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
- E-Mail, Fax oder Brief: Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Grundstücks, Erbbauberechtigte oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag.
- Die Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt.
Produkte ohne Prüfung des berechtigten Interesses: Wenige Minuten;
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: 2 bis 3 Arbeitstage
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: 2 bis 3 Arbeitstage
- Grund und Boden, Flurstücksweise
- Zuständige Bauprüfdienststellen
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss Hamburg (GebOVerm)
- Nutzungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung
- Vertriebswege: Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und dem Baulastenverzeichnis
- § 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
- § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
- Kurzanleitung Bestellung im Online-Dienst Liegenschaftskataster
Es gibt folgende Hinweise:
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Baulastenverzeichnis können jetzt online in Auftrag gegeben werden. Weitere Möglichkeiten siehe Link Vertriebswege.
- Der Support vom Online-Dienst „Liegenschaftskataster“ wird vom Team Datenabgabe und Support geleistet. Hier werden Fragen nur per E-Mail beantwortet - Die E-Mail-Adresse lautet: lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
- Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
- Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig:
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis
- allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
- Bearbeitungszeiten
- die verschiedenen Vertriebswege
- und die verschiedenen Produkte
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter.
- Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- sind erhältlich für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
- geben Auskunft über alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten