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Baulast Auskunft Abschrift

Hamburg 99012087023002 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023002

Leistungsbezeichnung

Baulast Auskunft Abschrift

Leistungsbezeichnung II

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Auskunft Baulasten (Synonym), Grundstücksakte (Synonym), Belastungsunterlage (Synonym), Eigentumsbeschränkungen (Synonym), Hofgemeinschaften (Synonym), Belastungen (Synonym), Abstandsflächen (Synonym), Baulasten (Synonym), Baulastenverzeichnis (Synonym), Abstandsflächenbaulast (Synonym), Einsicht Baulastenverzeichnis (Synonym), Verzeichnis der Baulasten (Synonym), Zufahrtsflächenbaulast (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.04.2022

Fachlich freigegeben durch

LGV Grundstücksinformation

Handlungsgrundlage

§ 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
Landesrecht Hamburg
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1540888,88
§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Sondernutzungen
Landesrecht Hamburg
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=164786587864154185&sessionID=17671591001089797875&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=170462,21

Teaser

Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

Volltext

Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.

Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast). 

Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie  Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.

Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.

Erforderliche Unterlagen

Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Nachweise erforderlich:
 
  • ein Berechtigungsnachweis oder
  • eine Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin beziehungsweise der erbbauberechtigten Person (siehe Link Vollmacht)

Voraussetzungen

Sie erhalten Auszüge mit Eigentümerangaben
  • wenn Ihnen das Grundstück gehört,
  • als Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Notare oder
  • wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben.

Kosten

Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke für die Auskünfte beantragt werden.

Verfahrensablauf

Online:
  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Die erforderlichen Schritte zur Beantragung der Auskünfte ergeben sich im weiteren Verlauf.
  • Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
E-Mail, Fax oder Brief:
  • E-Mail, Fax oder Brief: Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Grundstücks, Erbbauberechtigte oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag.
  • Die Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt.

Bearbeitungsdauer

Produkte ohne Prüfung des berechtigten Interesses: Wenige Minuten;
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: 2 bis 3 Arbeitstage

Frist

Ein Widerspruch gegen die Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Baulastenverzeichnis können jetzt online in Auftrag gegeben werden. Weitere Möglichkeiten siehe Link Vertriebswege.
  • Der Support vom Online-Dienst „Liegenschaftskataster“ wird vom Team Datenabgabe und Support geleistet. Hier werden Fragen nur per E-Mail beantwortet - Die E-Mail-Adresse lautet: lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
  • Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. 
  • Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig:
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis 
    • allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
    • Bearbeitungszeiten
    • die verschiedenen Vertriebswege
    • und die verschiedenen Produkte
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter.
  • Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.

Rechtsbehelf

Widerspruch
 

Kurztext

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • sind erhältlich für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
  • geben Auskunft über alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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