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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Hamburg 99036003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036003001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

VEMAGS (Synonym), Schwertransporte, Ausnahmegenehmigung (Synonym), Großraumtransporte, Ausnahmegenehmigung (Synonym), Schwertransport (Synonym), Großraumtransport (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.12.2021

Fachlich freigegeben durch

POL-VD1-TGM

Handlungsgrundlage

§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
§ 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html
§ 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html
§ 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Teaser

Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Großraumtransporte und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschreiten.

Sie müssen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen beantragen, wenn
  • die Ladung,
  • die Abmessungen, 
  • die Achslast oder 
  • das Gesamtgewicht 
die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Die Erlaubnis und/oder die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vor Fahrtbeginn vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Darlegung der genauen Wegstrecke
  • Darlegungen zu Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Gegebenenfalls: Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder im Rahmen des Online-Antrages.

Voraussetzungen

  • Die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser kommt für Ihren Transport nicht infrage.
  • Es stehen geeignete Straßen für Ihren Transport zur Verfügung.
  • Ihre Ladung ist nicht auf mehrere Transporte aufteilbar. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Kosten

Die Gebühren für Großraum- und Schwertransporte richten sich nach Art und Umfang des Transportes. Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden. Beachten Sie hierzu den unter "Links" eingefügten Link.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal ein.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid über das Online-Portal. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilt werden kann.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich. Unter Umständen wird Ihnen die Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung unter Auflagen erteilt.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Frist

2 Wochen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
  • Großraum- und Schwertransporte überschreiten gesetzliche Maße und Gewichte.
  • Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung erforderlich für Verkehr auf öffentlichen Straßen.
  • Beantragung notwendig, wenn Ladung, Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlichen Grenzen überschreiten.
  • Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung vor Fahrtbeginn erforderlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal