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Baulast Auskunft

Hamburg 99012087023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023000

Leistungsbezeichnung

Baulast Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Baulast Auskunft zur Eintragung erhalten

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baulast (Synonym), Grundleitungen-Baulasten (Synonym), gefangenes Grundstück (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)

Handlungsgrundlage

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung einer Baulast.

Volltext

Baulasten sind Vorgaben die Sie als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstückes einhalten müssen. Baulasten geben Ihnen vor, was Sie auf Ihrem Grundstück tun, erlauben oder nicht erlauben müssen.

Die Eintragung einer Baulast erfolgt normalerweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Ihr Bauvorhaben. Es ist üblich, dass die zuständige Stelle die Eintragung einer Baulast als Bedingung für die Erteilung Ihrer Baugenehmigung verlangt. Die Baulast wird dann in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein berechtigter Grund für die Eintragung der Baulast vor (zum Beispiel Bauvorhaben, Nutzungsänderung eines Grundstücks, öffentliche Belange)
  • Die Baulast muss im öffentlichen Interesse liegen, beispielsweise im Hinblick auf die Erschließung des Grundstückes,  den Schutz von Umweltressourcen oder die Sicherheit der öffentlichen Ordnung (zum Beispiel Brandschutz).

Kosten

Gebühr: 62€ - 1.000€
66,84 EUR - 1.000,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag ein (zum Beispiel: Erteilung einer Baugenehmigung, Genehmigung einer Nutzungsänderung oder Eintragung einer Baulast) und legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis.
  • Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Frist

Die Fristen variieren je nach Art Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Hinweise

Es ist auch möglich, dass unabhängig von einem konkreten Bauvorhaben eine Baulast eingetragen wird, beispielsweise wenn es um die Sicherung von öffentlichen Belangen wie dem Erhalt von Grünflächen oder dem Schutz von Wasserressourcen geht.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Baulasten sind Vorgaben für Grundstückseigentümer, sie bestimmen, was auf dem Grundstück erlaubt oder nicht erlaubt ist.
  • Eintragung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
  • Zuständige Stelle kann Eintragung als Bedingung für Baugenehmigung verlangen.
  • Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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