Baulast Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Baulast (Synonym), Grundleitungen-Baulasten (Synonym), gefangenes Grundstück (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)
§ 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V3P79
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V3P79
Baulasten sind Vorgaben die Sie als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstückes einhalten müssen. Baulasten geben Ihnen vor, was Sie auf Ihrem Grundstück tun, erlauben oder nicht erlauben müssen.
Die Eintragung einer Baulast erfolgt normalerweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Ihr Bauvorhaben. Es ist üblich, dass die zuständige Stelle die Eintragung einer Baulast als Bedingung für die Erteilung Ihrer Baugenehmigung verlangt. Die Baulast wird dann in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Die Eintragung einer Baulast erfolgt normalerweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Ihr Bauvorhaben. Es ist üblich, dass die zuständige Stelle die Eintragung einer Baulast als Bedingung für die Erteilung Ihrer Baugenehmigung verlangt. Die Baulast wird dann in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
- Es liegt ein berechtigter Grund für die Eintragung der Baulast vor (zum Beispiel Bauvorhaben, Nutzungsänderung eines Grundstücks, öffentliche Belange)
- Die Baulast muss im öffentlichen Interesse liegen, beispielsweise im Hinblick auf die Erschließung des Grundstückes, den Schutz von Umweltressourcen oder die Sicherheit der öffentlichen Ordnung (zum Beispiel Brandschutz).
- Sie reichen einen Antrag ein (zum Beispiel: Erteilung einer Baugenehmigung, Genehmigung einer Nutzungsänderung oder Eintragung einer Baulast) und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis.
- Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
Die Fristen variieren je nach Art Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
Es ist auch möglich, dass unabhängig von einem konkreten Bauvorhaben eine Baulast eingetragen wird, beispielsweise wenn es um die Sicherung von öffentlichen Belangen wie dem Erhalt von Grünflächen oder dem Schutz von Wasserressourcen geht.
- Baulasten sind Vorgaben für Grundstückseigentümer, sie bestimmen, was auf dem Grundstück erlaubt oder nicht erlaubt ist.
- Eintragung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
- Zuständige Stelle kann Eintragung als Bedingung für Baugenehmigung verlangen.
- Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg