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Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

Hamburg 99050110001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050110001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Immobiliendarlehenvermittlung (Synonym), Darlehensvermittlung für Immobilien (Synonym), § 34 i Gewerbeordnung (Synonym), Immobiliardarlehensvermittlung (Synonym), § 34i Gewerbeordnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 34 i Gewerbeordnung (siehe Link)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen.

Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Zudem wurde eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler-Haftpflicht) sowie die Registrierung im Vermittlerregister eingeführt.

Erforderliche Unterlagen

Siehe unter Links.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, die von der Handelskammer erhoben werden (s. unter Links).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Umfassende Hinweise zur Sachkundeprüfung sowie zu den Gebühren und Prüfungsterminen erhalten Sie unter den aufgeführten Links. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal