Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung
Inhalt
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
Begriffe im Kontext
Immobiliendarlehenvermittlung (Synonym), Darlehensvermittlung für Immobilien (Synonym), § 34 i Gewerbeordnung (Synonym), Immobiliardarlehensvermittlung (Synonym), § 34i Gewerbeordnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen.
Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Zudem wurde eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler-Haftpflicht) sowie die Registrierung im Vermittlerregister eingeführt.
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, die von der Handelskammer erhoben werden (s. unter Links).
Umfassende Hinweise zur Sachkundeprüfung sowie zu den Gebühren und Prüfungsterminen erhalten Sie unter den aufgeführten Links.