Approbation als Tierarzt Erteilung
Inhalt
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Tierärztin beziehungsweise Tierarzt
Begriffe im Kontext
Tierarzt (Synonym), Tierärztin (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.02.2023
Fachlich freigegeben durch
Flörke, Christine
Wenn Sie nach Ihrem Studium der Veterinärmedizin als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
wenn Sie die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben und der Beruf in Hamburg ausgeübt werden soll, können Sie von der Stadt Hamburg die Approbation erhalten.
wenn Sie die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben und der Beruf in Hamburg ausgeübt werden soll, können Sie von der Stadt Hamburg die Approbation erhalten.
- Geburtsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern in beglaubigter Kopie
- Wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung zum Beispiel Heiratsurkunde in beglaubigter Kopie
- gültiger Identitätsnachweis zum Beispiel Reisepass in beglaubigter Kopie
- lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf: Tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume mit Monat und Jahr unter Beifügung der entsprechenden Nachweise.
- ärztliches Attest im Original
- Dieses muss von einer oder einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin beziehungsweise Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin oder Arzt ausgestellt und unterschrieben und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen sein. Sollte der Praxis- oder Klinikstempel nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine deutsche Übersetzung des Stempels erforderlich.
- Es darf bei Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Falls der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
- In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen unter Angabe des Verwendungszwecks "Approbation als Tierarzt/Tierärztin". Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
- Nachweis der Straffreiheit
- Vorlage von Strafregisterauszügen aus allen Ländern, in denen der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten hat.
- Die Strafregisterauszüge dürfen bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.
- Diese Auszüge sind jeweils in beglaubigter Kopie einzureichen.
- Zusätzlich ein Führungszeugnis der Belegart „O“, falls sich der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
- In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen.
- Das Führungszeugnis wird direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
- Das Führungszeugnis darf bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung in beglaubigter Kopie
- Ausbildungsnachweis wie zum Beispiel Diplom
- gegebenenfalls weitere landesspezifische Nachweise
- Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten
- gegebenenfalls Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika
- Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie
- gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise "Certificate of good standing" in beglaubigter Kopie. Dieses wird aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bereits ausgeübt wurde, benötigt. Die Bescheinigung darf bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.
- Gegebenenfalls Nachweise über Tätigkeit im Heilberuf zum Beispiel Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse im Original oder in beglaubigter Kopie.
- Gegebenenfalls Curriculum beziehungsweise Studienbuch im Original
- Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse in beglaubigter Kopie. Es ist das Zertifikat eines ALTE-zertifizierten Sprachinstituts auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER vorzulegen.
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
- den erfolgreichen Studienabschluss,
- die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren wird aufwandsbezogen berechnet. Sie liegt zwischen 125,00 Euro und 360,00 Euro.
- Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Termine erteilt die zuständige Stelle nur auf Anfrage.
- Reichen sie alle Unterlagen vollständig vor einem Termin ein - bei Abschlüssen außerhalb der EU bietet sich an, zunächst nur eine Übersetzung des Abschlusses zu übersenden, damit vorab die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit geprüft werden kann.
- Im Fall der Anerkennung von Abschlüssen, die nicht in der EU erworben wurden, ist der Nachweis einer Kenntnisstandprüfung erforderlich - die Voraussetzungen müssen Sie mit der zuständigen Stelle klären.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Approbation.
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden. Sie benötigen die Approbation, bevor Sie den Beruf Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland ausüben dürfen.
Grundsätzlich findet eine Anerkennungsprüfung nur statt, wenn Sie die tierärztliche Tätigkeit in Hamburg ausüben werden.
- Nach Studium der Veterinärmedizin ist Approbation erforderlich für Arbeit als Tierarzt/Tierärztin in Deutschland.
- Studium/Ausbildung außerhalb EU, EWR oder Schweiz abgeschlossen
- Möglichkeit, von der Stadt Hamburg die Approbation zu erhalten, wenn Beruf in Hamburg ausgeübt werden soll.