Approbation als Tierarzt Erteilung
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation ist in dem Bundesland zu beantragen, in dem Sie tierärztlich tätig werden wollen.
Wenn Sie den Beruf Tierarzt in niedergelassener Tätigkeit in Deutschland uneingeschränkt und auf Dauer ausüben möchten, benötigen Sie die staatliche Zulassung in Form der Approbation.
Die Approbation wird von dem Bundesland erteilt, in dem Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit ausüben möchten.
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Antrag auf Anerkennung
- gültiges Ausweisdokument eines völkerrechtlich anerkannten Staates
- kurzgefasster Lebenslauf
- B2-Sprachnachweis
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Belegart O (dieses muss über das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt angefordert werden)
- Bei Aufenthalt kürzer als zwei Jahre in Deutschland aber in EU-Mitgliedstaaten ist ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind
-
Zeugnisse über die tierärztliche Prüfung/des tierärztlichen Diploms inkl. Transkript of records (Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufes berechtigt).
Falls diese nicht in deutscher Sprache verfasst sind, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche (oder ins Englische) - sofern Sie weniger als 2 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland polizeilich gemeldet sind, einen entsprechenden Strafregisterauszug aus dem Herkunftsstaat (falls dieser nicht in deutscher Sprache verfasst ist, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
Die Unterlagen können als Kopien eingereicht werden. Erst nach Aufforderung durch die Behörde müssen ggf. einige Dokumente in amtlich beglaubigter Abschrift bzw. amtlich beglaubigter Ablichtung (erhältlich z.B. bei Ihrer Gemeinde-/Kreisverwaltung) nachgereicht werden.
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes tiermedizinisches Studium
- Sie haben alle in einem Defizitbescheid benannten Kenntnisstandprüfungen erfolgreich abgelegt
- Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, das Sie für die Ausübung des Tierarztberufes unwürdig oder unzuverlässig macht
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Tierarztberufes geeignet
- Sie verfügen über die, für die Ausübung der Berufstätigkeit, erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Sie können den Antrag auf Approbation schriftlich oder elektronisch stellen.
Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Erteilung der Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs kann zu strafrechtlichen Folgen führen.
- Approbation als Tierarzt Erteilung
- Die antragstellende Person benötigt staatliche Zulassung in Form der Approbation, um in Deutschland als Tierarzt dauerhaft tätig sein zu können
- Eine Approbation kann nur erteilt werden, wenn die Ausbildung einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig ist
- Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein